Maßnahmeplan zum Verhalten im Evakuierungsfall

1. Meldung von Gefahren

Jeder Mitarbeiter der Schule (Lehrer, technische Mitarbeiter) meldet die Wahrnehmung oder ihm angezeigte Gefahrenquellen sowie Erscheinungen, die als Gefahren erkannt oder vermutet werden, sofort nachfolgenden Personen in der Reihenfolge je nach Anwesenheit:
a) Schulleiterin (Frau Siewert)
b) stellv. Schulleiterin (Frau Kampowski))
c) Schulsachbearbeiterin (Frau Herde)
d) Hausmeister (Herr Durittke)
e) Sicherheitsbeauftragter (Herr Augsten)
f) Brandschutzbeauftragter (Herr Dieterichs)
Bei Schulabwesenheit des Schulleiters ist in dringenden Fällen zu versuchen, ihn zu erreichen.
Bei Schulabwesenheit des Hausmeisters ist er in notwendigen Fällen herbeizurufen.
– Adresse: Saal; Telefon: 0171/7665567

2. Auslösung von Alarm und Evakuierung

Die Entscheidung darüber, ob eine Gefahrensituation die Auslösung von Alarm zur Evakuierung aller im Schulhaus befindlichen Personen erforderlich macht, entscheidet die Person, die Gefahr bemerkt und meldet dieses an die unter 1.1. aufgeführten Personen bzw. löst den Alarm aus, falls diese Personen nicht anwesend sind. Alarm wird im Schulleiterzimmer über die elektrische Pausenuhr ausgelöst.
Signal:
– bei Feuer oder Havarien – gleichmäßig unterbrochenes Klingelzeichen ( 3 x 15 s )
– bei Bombenalarm – durchgehendes, langes Klingelzeichen ( 1 min )
Bei Stromausfall Handglocke benutzen (deponiert im Lehrerzimmer). Zusätzliche Ausrufe auf den Schulfluren und im Keller vornehmen!
Bei Feuer ist unverzüglich die Feuerwehr zu informieren. – Rufnummer: 112
Bei Alarm muss die Schule sofort und auf dem kürzesten Weg geordnet und ruhig verlassen werden. Die Klassen werden von dem gerade unterrichtenden Lehrer geführt. Dieser überzeugt sich nach Öffnen der Tür, ob die Möglichkeit des Benutzens des offiziellen Fluchtweges, gegeben ist. Ansonsten verlässt dieser als letzter den Raum und nimmt das Klassenbuch mit. Alle Schüler verlassen ohne jegliche Materialien den Klassenraum und stellen sich geordnet am Sammelplatz auf.Schüler, die sich nach einer Freistunde auf dem Schulhof aufhalten, finden sich unverzüglich auf dem vorgesehenen Sammelplatz oder im Gebäude der Schule ein und melden sich bei der verantwortlichen Person.
Fluchtwege aus den Räumlichkeiten:
Personen aus den Räumen: Biologie, Chemie, 1, 2 und 6 benutzen die kleine hintere Schulhoftür der Ostseite als Ausgang.
Personen aus den Räumen: Info, Physik, 12, 13, 14, 15, 16 und LZ verlassen das Schulgebäude durch die kleine Schulhoftür der Ostseite des Gebäudes (Höhe Turnhalle).
Personen aus den Räumen: 3, 4, und 5 verlassen die Schule durch die große Haupttür an der Giebelseite (Nordseite) des Schulgebäudes.
Personen aus den Räumen: Werkraum 1 und 2 verlassen die Schule über die Treppe nach oben und gehen aus der großen Haupttür an der Giebelseite (Nordseite) des Schulgebäudes. Sollte dieses nicht möglich sein, verlassen alle den Keller über das Fenster, welches zwischen den beiden Kellerräumen liegt.
Personen aus den Räumen: Kreativraum verlassen die Schule über die Treppe nach oben und dann aus der großen Haupttür (Nordseite) oder über die Treppe der Schulspeisung gleich nach oben. (ebenfalls ist ein Ausstieg aus dem Fenster im Keller möglich)
Personen aus den Räumen: Sporthalle werden von dem Hausmeister informiert und verlassen beim Feuer des Schulgebäudes die Sporthalle aus dem hinteren Bereich der Halle.
Personen aus den Räumen: Schulspeisung verlassen das Gebäude über die Treppe (Südseite).
Sammelplatz: Bei Bombenalarm, Havarien und Feuer – hinterer Schulhof der Regionalen Schule „Rudolf Harbig“ – (Sitzecke)
Die Lehrer überprüfen an Hand des Klassenbuches die Vollzähligkeit der Klassen und informieren den Schulleiter bzw. seinen Vertreter (stellv. Schulleiter, Sekretärin) schnellstmöglich über die Sachlage.
Das Betreten des Gebäudes ist erst wieder gestattet, wenn eine entsprechende Anweisung der Schulleitung erfolgt (bei Bombenalarm – Polizei!).
Im laufenden Schuljahr werden zwei Probealarme durchgeführt. Der Schulleiter entscheidet, wann diese zu erfolgen haben. Ein Probealarm kann angekündigt werden, ein zweiter hat ohne jegliche Hinweise oder vorherige Absprache zu erfolgen.

3. Havariefälle und Witterungsunbilden

Havariefälle sind:
– Rohrleitungsschäden mit Austritt von Wasser, Abwasser oder Gas
– Brände oder Rauchentwicklung
– Witterungsschäden am Gebäude mit erheblichen Ausmaßen
– Ausfall von Wasser-, Wärme- oder Energieversorgung

* Die o. g. Fälle werden nach Wahrnehmung den unter 1.1. genannten Personen sofort angezeigt. Die Entscheidung über zu erfolgende Maßnahmen (eventuell Evakuierung) trifft die jeweils der Reihenfolge nach anwesende Person.

* Bei Rohrleitungsschäden ist im Notfall die Wasser- bzw. Fernwärmezuleitung am Hauptschieber abzusperren (in der Küche am Fenster).
* Bevor die am Hauptschalter abgesperrte Wasserzuleitung wieder freigegeben wird, ist durch Kontrolle zu gewährleisten, dass alle Wasserzapfstellen geschlossen sind.
verantwortlich: Hausmeister

* Witterungsunbilden sind:
– Sturm
– Hochwasser mit Überschwemmung
– Straßenvereisungen

In diesen Fällen ist die besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge aller Lehrer und technischen Kräfte auf das Wohl der Kinder und auf Maßnahmen zur Begegnung von Gefahren zu richten.
Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z. B. Glatteis, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung, ob ihrem Kind – auch in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten – der Schulweg zuzumuten ist. Die Schulen bieten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten planmäßigen Unterricht an. Sind nur wenige Schüler zum Unterricht erschienen, wird von der Schulleitung ein klassen- oder jahrgangsstufenübergreifender Unterricht organisiert.
Besteht die Gefahr, dass durch extreme Witterungsbedingungen die Schüler die Schule nicht mehr erreichen oder nach dem Unterricht nicht mehr verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil der Schulweg eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde, trifft die örtlich zuständige untere Schulaufsichtsbehörde die Entscheidung darüber, ob der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss. Bei Gefahr im Verzuge obliegt die Entscheidung über ein früheres Unterrichtsende dem Schulleiter.
Die Lehrkräfte sind grundsätzlich verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen, solange andere Berufstätige unter vergleichbareVerhältnissen zu ihrem Arbeitsplatz kommen können. Auch wenn nur ein geringer Teil der Schüler anwesend ist, muss Unterricht – gegebenenfalls klassen- oder jahrgangsübergreifend – erteilt werden.
Bei außergewöhnlichen Ereignissen (beispielsweise Brand, Wasser- Gashavarien, durch Chemikalien ausgelöste Dämpfe oder Ähnliches) hat der Schulleiter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ab wann und für welchen Zeitraum der Unterricht beendet wird. Die untere Schulaufsichtsbehörde ist von ihm in Kenntnis zu setzen.

4. Hitzefrei

Wird der Unterricht in den Schulräumen durch hohe Temperaturen beeinträchtigt, und ist dadurch ein konzentriertes Arbeiten der Schüler nur noch sehr eingeschränkt möglich, prüft der Schulleiter zunächst, ob mit den Schülern andere Orte auf dem Schulgelände oder auch außerhalb aufgesucht werden können, um dort unterrichtliche Aktivitäten durchzuführen, die den äußeren Bedingungen angemessen sind. Wenn die Temperatur in den Schulräumen – auch unter Berücksichtigung einer eventuell hohen Luftfeuchtigkeit – für die Schüler nicht mehr zumutbar erscheint, kann die planmäßige Unterrichtszeit durch die Verkürzung der einzelnen Unterrichtsstunden verringert werden.
Damit wird besonders bei längeren Hitzeperioden sichergestellt, dass die Verkürzung des Unterrichtstages nicht einseitig zu Lasten einzelner Fächer geht. Der Unterricht sollte zu einer Zeit beendet werden, die dem Schluss der dritten oder vierten Unterrichtsstunde entspricht. Ist eine Verkürzung der Unterrichtszeit auf diese Art und Weise im Einzelfall nicht organisierbar, kann nach der dritten Unterrichtsstunde der planmäßige Unterricht vorzeitig beendet werden.