Hausordnung und Erläuterungen zum Harbig-Konzept

1. Mit dem Vorklingeln um 7:40 Uhr suchen die Schüler die Klassenräume auf. Bei schlechter Witterung dürfen die Schüler schon ab 7:25 Uhr die Klassenräume betreten. Dies erfolgt jeweils nach Belehrung durch den Klassenleiter

2. Die Unterrichtsstunden finden in folgenden Zeiträumen statt

1.Stunde 07:45 – 08:25
2. Stunde 08:35 – 09:20
3. Stunde 09:35 – 10:20
4. Stunde 10:30 – 11:15
5. Stunde 11:40 – 12:25
6. Stunde 12:35 – 13:20
7. Stunde 13:30 – 14:15
8. Stunde 14:15 – 15:00

3. Für die Pausen gelten nachstehende Festlegungen:
Generell gilt: Alle Schüler haben den Anweisungen der aufsichtsführenden Schüler respektvoll Folge zu leisten.

  • Die erste, dritte und fünfte Pause dienen jeweils nur zum Wechseln der Unterrichtsräume und dem Toilettengang, d.h. die Schüler halten sich grundsätzlich in den entsprechenden Räumen auf; ihnen ist das Verlassen des Schulgrundstückes strikt untersagt.
  • Für Schüler, die in den Räumen des Gymnasiums Unterricht haben, hat der Raumwechsel auf kürzestem Wege zu erfolgen.
  • Während der großen Pausen (nach der 2., 4. und 6. Stunde) halten sich die Schüler auf dem Schulhof der Regionalen Schule auf, d.h. das Verlassen des Schulgrundstückes ist untersagt.
  • Bei Regen oder anderen Wetterunbilden können die Aufsicht führenden Lehrer darüber befinden, dass die Schüler im Schulgebäude bleiben können.

4. Der Aufenthalt während der kleinen Pausen im Schulgebäude, ist in angemesssener Lautstärke zu gestalten.
5. Laufspiele sind im Haus verboten. Beim Spielen im Freien muss darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet wird.
6. Schüler, die erst zur zweiten Stunde kommen, warten den Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ab. Das gleiche gilt für die Zeit nach Unterrichtsschluss.
Die Nutzung der Sitzecken auf dem Flur bzw. Vorflur ist in Freistunden allen Schülern gestattet, wobei sie sich ruhig zu verhalten haben. Bei Verstoß werden die betreffenden Schüler des Schulhauses verwiesen.Witterungsbedingte Ausnahmen sind möglich.

7. Jeder Schüler trägt Sorge dafür, dass die Fachräume in einem ordentlichen Zustand bleiben und nicht mutwillig verschmutzt bzw. beschädigt werden.
8. Alle Schüler dürfen das Schulgelände während der normalen Unterrichtszeit am Vormittag ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen. Das gilt insbesondere für Pausen und Freistunden.
9. Nach Schluss der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler in dem jeweiligen Fachraum die Stühle hoch.
10. Am Ende einer jeden Unterrichtsstunde reinigt der Tafeldienst die Tafel und achtet auf Sauberkeit im Raum.
11. Die Sporthalle ist mit Turnschuhen zu betreten und nur zu sportlichen Zwecken.
12. Am Nachmittag darf das Schulgebäude zum Unterricht und zu organisierten Veranstaltungen unter Aufsicht eines Lehrers genutzt werden.
13. Bei wiederholten Verstößen gegen die Handyregelung, können diese bis zum Ende der Unterrichtsstunde, in Sichtweite des Schülers, vom Lehrer eingezogen werden. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Schule keine Haftung für Handys und andere Wertgegenstände übernimmt.
14. Das Rauchen, Trinken von Alkohol sowie der Umgang und Handel von Drogen, das Mitführen von Waffen jeglicher Art wie z.B. Messer, Handfeuerwaffen,Spraydosen mit Reizgas sind strengstens untersagt.
15. Scharfkantige und spitze Gegenstände, z.B. Eisennoppenarmbänder, sind in der Schule verboten.
16. Fahrräder sind in den entsprechenden Fahrradständern abzustellen. Mopeds und Motorräder sind außerhalb des Schulgeländes zu parken. Fahrrad fahren auf dem Schulhof und auf den Sportanlagen ist nicht gestattet.
17. Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Schülersprecher oder sein Stellvertreter dies im Sekretariat oder einem Lehrer.
18. Schulverstöße werden laut Harbig-Konzept und § 60 des Schulgesetzes über die Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet.
19. Es liegt in der Entscheidungspflicht der Eltern, ob ihre Kinder bei extremen Witterungsbedingungen die Schule besuchen oder nicht. Die Meldepflicht ist davon unberührt.
Das Harbig-Konzept
Schulregeln Regionale Schule „Rudolf Harbig“
Jeder hat das Recht auf guten Unterricht.

  1. Wir gehen respektvoll miteinander um und stören uns nicht beim Lernen.
  2. Ich erscheine pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde.
  3. Ich habe vollständige Arbeitsmittel und Hausaufgaben.
  4. Ich halte Ordnung und Sauberkeit im Raum.
  5. Mein Handy befindet sich lautlos in der Schultasche.

Nähere Erläuterungen zu den Regeln:
zu 1.: Zu respektvollem Umgang gehört auch die konsequente Einhaltung der Hausordnung einschließlich Pausenverhalten.
zu 2.: Pünktliches Erscheinen bedeutet, zum Unterrichtsbeginn auf dem eigenen
Platz zu sitzen.
zu 3: Bei Verstoß gegen Regel 3 ist der Schüler verpflichtet, vor Unterrichtsbeginn
seinen Namen und einen Strich an die Tafel zu schreiben.
zu 4.: Dieser Punkt betrifft sowohl die Ordnung am Arbeitsplatz als auch die Ordnung
im Klassenraum beim Verlassen des Klassenraums.
zu 5.: Handy steht stellvertretend für alle Mobilfunkgeräte.
Es erfolgen regelmäßige Beratungen zu Fragen und Problemen mit dem Konzept. Fragen und Unklarheiten werden zeitnah thematisiert.
Bei jedem Regelverstoß setzt ein Frageprozess ein:
Regelverstoß Nr.  1:

  1. Frage: Was tust du gerade?
  2. Frage: Gegen welche Regel verstößt du mit deinem Verhalten?
  • Der Name des Schülers wird zusammen mit dem ersten Strich an der Tafel visualisiert.

Regelverstoß Nr. 2:

  1. Frage: Was tust du gerade?
  2. Frage: Gegen welche Regel verstößt du mit deinem Verhalten?
  3. Frage: Was passiert, wenn du dich weiterhin nicht an die Regel hältst?
  • Der zweite Strich wird neben den Namen des Schülers visualisiert.

Regelverstoß Nr. 3

  1. Frage: Was tust du gerade?
  2. Frage: Gegen welche Regel verstößt du mit deinem Verhalten?
  • Mit dem dritten Strich wird das Protokoll zum Unterrichtsverhalten ausgehändigt, welches von den Eltern zu unterschreiben ist und in einem Extra- Ordner hinterlegt wird. Der Fachlehrer macht einen entsprechenden Vermerk auf Seite 127 des Klassenbuches. Der Fachlehrer macht sich ebenfalls eine entsprechende Notiz in seinen eigenen Unterlagen.

 Nach jeder Stunde werden die Striche genullt.
Gibt ein Fachlehrer ein Protokoll aus, ist dies am entsprechenden Tag im Klassenbuch farbig zu vermerken.
Mit dem zweiten Protokoll zum Unterrichtsverhalten / Pausenverhalten wird der Schüler an die Schulsozialarbeit gemeldet. Der Schüler holt sich in Eigenverantwortung innerhalb einer Woche dort einen Termin für ein Reflexionsgespräch. Eine eventuelle Stundenfreistellung bespricht der Schüler selbstständig mit dem betreffenden Fachlehrer.
Danach erfolgt eine Rückmeldung an den Klassenleiter. Der Reflexionsbogen wird im Fach des Klassenlehrers abgelegt und vom Klassenleiter in der Notenliste abgeheftet.
Beim dritten Verhaltensprotokoll erfolgt ein Elterngespräch, an dem Schüler, Eltern Schulsozialarbeit, Klassenleiter und gegebenenfalls der Fachlehrer sowie der zuständige GU-Lehrer teilnehmen. Ziel des Gespräches ist eine Zielvereinbarung oder ein Maßnahmeplan, der ebenfalls in der Notenliste hinterlegt wird.
Nach dem vierten Verhaltensprotokoll wird der Schüler bis zum Elterngespräch mit  Schulleitung, Klassenleiter und gegebenenfalls Fachlehrer suspendiert. Diese erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung. Das Elterngespräch sollte zeitnah erfolgen.
Nach dem fünften Verhaltensprotokoll wird der Schüler für die Dauer von 4 Schulwochen in eine andere Klasse umgesetzt.
Nach dem sechsten Verhaltensprotokoll wird der Schüler für die Dauer von 4 Schulwochen in eine andere Schule umgesetzt. Es erfolgt eine Meldung an das zuständige Schulamt.
Nach Vergabe jedes Protokolls ist der Fachlehrer gegenüber dem Klassenleiter informationspflichtig.
Für die Einladung zu den Elterngesprächen ist grundsätzlich der Klassenlehrer zuständig.