1. Mit dem Vorklingeln um 7:45 Uhr suchen die Schüler die Klassenräume auf. Bei schlechter Witterung dürfen die Schüler schon ab 7:25 Uhr die Klassenräume betreten. Dies erfolgt jeweils nach Belehrung durch den Klassenleiter.
2. Die Unterrichtsstunden finden in folgenden Zeiträumen statt
Block Vorklingeln Unterrichtszeiten (Blockstunden)
1 07:45 Uhr 07:50 – 09:20
2 09:40 – 11:10
3 11:40 – 13:10
4 13:30 – 15:00
3. Für die Pausen gelten nachstehende Festlegungen:
Generell gilt: Alle Schüler haben den Anweisungen der aufsichtsführenden Schüler respektvoll Folge zu leisten.
- Die erste und zweite Pause dienen jeweils nur zum Wechseln der Unterrichtsräume und dem Toilettengang, d.h. die Schüler halten sich grundsätzlich in den entsprechenden Räumen auf; ihnen ist das Verlassen des Schulgrundstückes strikt untersagt.
- Für Schüler, die in den Räumen des Gymnasiums Unterricht haben, hat der Raumwechsel auf kürzestem Wege zu erfolgen.
- Während der großen Pausen halten sich die Schüler*innen auf dem Schulhof der Regionalen Schule auf, d.h. das Verlassen des Schulgrundstückes ist untersagt.
- Bei Regen oder anderen Wetterunbilden können die Aufsicht führenden Lehrer darüber befinden, dass die Schüler im Schulgebäude bleiben können.
4. Der Aufenthalt während der Pausen im Schulgebäude, ist in angemessener Lautstärke zu gestalten.
5. Laufspiele sind im Haus verboten. Beim Spielen im Freien muss darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet wird.
6. Schüler, die erst zur zweiten Stunde kommen, warten den Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof ab. Das gleiche gilt für die Zeit nach Unterrichtsschluss.
Die Nutzung der Sitzecken auf dem Flur bzw. Vorflur ist in Freistunden allen Schülern gestattet, wobei sie sich ruhig zu verhalten haben. Bei Verstoß werden die betreffenden Schüler*innen des Schulhauses verwiesen. Witterungsbedingte Ausnahmen sind möglich.
7. Jede/r Schüler*in trägt Sorge dafür, dass die Fachräume in einem ordentlichen Zustand bleiben und nicht mutwillig verschmutzt bzw. beschädigt werden.
8. Alle Schüler*innen dürfen das Schulgelände während der normalen Unterrichtszeit am Vormittag ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen. Das gilt insbesondere für Pausen und Freistunden.
9. Nach Schluss der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler*innen in dem jeweiligen Fachraum die Stühle hoch.
10. Am Ende einer jeden Unterrichtsstunde reinigt der Tafeldienst die Tafel und achtet auf Sauberkeit im Raum.
11. Die Sporthalle ist mit Turnschuhen zu betreten und nur zu sportlichen Zwecken.
12. Am Nachmittag darf das Schulgebäude zum Unterricht und zu organisierten Veranstaltungen unter Aufsicht eines Lehrers genutzt werden.
13. Bei wiederholten Verstößen gegen die Handyregelung (Mobile Endgeräte (Handy, Tablet u.ä.) sind während der Unterrichtszeit und der gesamten Schulzeit grundsätzlich in der Schultasche ausgeschaltet aufzubewahren. Insbesondere bei Leistungsermittlungen kann ein Verstoß dagegen als Betrugsversuch gewertet werden.), können diese bis zum Ende der Unterrichtsstunde, in Sichtweite des Schülers/der Schülerin, vom Lehrer eingezogen werden. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Schule keine Haftung für Handys und andere Wertgegenstände übernimmt.
14.Das Rauchen sowie das Mitführen oder der Konsum von Alkohol, Drogen oder Substanzen mit ähnlich berauschender Wirkung sind während des Schulbetriebs sowie während aller Schulveranstaltungen (wie Sportveranstaltungen und auch an außerschulischen Lernorten, wie z. B. bei Klassenfahrten) generell untersagt. Dieses gilt auch für E – Zigaretten, E – Shishas (Wasserpfeifen) und dergleichen.
15. Es ist verboten, Waffen, verbotene Gegenstände (sog. „Waffenliste“) gefährliche und waffenähnliche Gegenstände wie Pistolen, Messer, Schlagringe, Spraydosen mit Reizgas, Elektroimpulsgeräte, Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände (auch Spielzeuge) mit in die Schule zu bringen.
16. Fahrräder sind in den entsprechenden Fahrradständern abzustellen. Mopeds und Motorräder sind außerhalb des Schulgeländes zu parken. Fahrrad fahren auf dem Schulhof und auf den Sportanlagen ist nicht gestattet.
17. Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Schülersprecher oder sein Stellvertreter dies im Sekretariat oder einem Lehrer.
18. Schulverstöße werden laut § 60 des Schulgesetzes über die Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen geahndet.
19. Es liegt in der Entscheidungspflicht der Eltern, ob ihre Kinder bei extremen Witterungsbedingungen die Schule besuchen oder nicht. Die Meldepflicht ist davon unberührt.
Schulregeln Regionale Schule „Rudolf Harbig“
Jeder hat das Recht auf guten Unterricht.
- Wir gehen respektvoll miteinander um und stören uns nicht beim Lernen.
- Ich erscheine pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde.
- Ich habe vollständige Arbeitsmittel und Hausaufgaben.
- Ich halte Ordnung und Sauberkeit im Raum.
- Mein Handy befindet sich lautlos in der Schultasche.
Nähere Erläuterungen zu den Regeln:
zu 1.: Zu respektvollem Umgang gehört auch die konsequente Einhaltung der Hausordnung einschließlich Pausenverhalten.
zu 2.: Pünktliches Erscheinen bedeutet, zum Unterrichtsbeginn auf dem eigenen Platz zu sitzen.
zu 3: Bei Verstoß gegen Regel 3 ist der Schüler verpflichtet, vor Unterrichtsbeginn seinen Namen und einen Strich an die Tafel zu schreiben.
zu 4.: Dieser Punkt betrifft sowohl die Ordnung am Arbeitsplatz als auch die Ordnung im Klassenraum beim Verlassen des Klassenraums.
zu 5.: Handy steht stellvertretend für alle Mobilfunkgeräte.